Impressum
Pferdegestütztes Coaching Gudrun Franke
Inhaber
Gudrun Franke
Hauptsitz
Ganzliner Str. 57
D-19395 Ganzlin, OT Retzow
mobil: 0174-970 15 25
E-Mail-Adresse: info@gudrunfranke.de
Standorte
je nach Auftrag
Haftungsausschluss (Disclaimer)
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
AGB
§ 1 Geltung
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend die "Bedingungen") gelten für Verträge über Dienstleistungen sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen und Lieferungen von „Pferdegestütztes Coaching Gudrun Franke“ (nachfolgend „PGF“) für den Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, gleich ob sie direkt oder über Vermittler geschlossen werden und hierbei nicht nochmals als Bestandteil der Verträge ausdrücklich vereinbart werden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind im § 4 beschrieben.
(2) Soweit es nicht ausdrücklich vereinbart ist, finden Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter keine Anwendung. Sie finden keine Anwendung, auch wenn PGF ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn PGF auf ein Schriftstück Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragsschluss
(1) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser Bedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von PGF vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Parteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich aus ihnen nicht ausdrücklich ergibt, dass sie trotz Mündlichkeit verbindlich sind bzw. verbindlich fortgelten. Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieser Bedingungen genügt die Übermittlung per E-Mail oder per Post.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch PGF zustande.
§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für das gebuchte Seminar sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten Preise an PGF zu zahlen. Nimmt der Kunde auch Leistungen Dritter in Anspruch, die er direkt oder über PGF bucht, so hat er an PGF darüber hinaus die für ihn verauslagten Kosten zu erstatten.
(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der Steuersatz nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
(3) Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung 1 Woche ab Zugang einer Rechnung ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
§ 4 Leistungsbeschreibung
PGF veranstaltet Seminare in Zusammenarbeit mit Pferden. Die Zielsetzung dieser Seminare variiert je nach Leistungsbeschreibung des Seminars. Wird ein Seminar mit individueller Zielsetzung vom Kunden gebucht, so wird das Ziel des Kunden im Vorfeld ermittelt und festgehalten. Dauer, Inhalt, Ort und Uhrzeit können von der Beschreibung auf der Internetseite abweichen. Es gelten die Angaben im Angebot.
§ 5 weggefallen
§ 6 Rücktritt des Kunden; Nichtinanspruchnahme der Leistungen
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit PGF geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn PGF einem Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Schriftform erfolgen. Wurde ein Termin oder eine Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde nur bis dahin unter den vereinbarten Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, ohne weitere Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von PGF auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin oder nicht fristgerecht gegenüber PGF in Schriftform ausübt.
(2) Wurde ein Termin oder eine Frist für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde nur bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von BHP auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin oder nicht fristgerecht gegenüber PGF in Schriftform ausübt.
(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt PGF einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält PGF den Anspruch auf 90 % der vereinbarten Vergütung aus dem Vertrag sowie auf die Erstattung der bei Dritten über PGF gebuchten und verauslagten Leistungen auch dann, wenn diese Leistungen vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden.
§ 7 Rücktritt von PGF
(1) Sofern dem Kunden im Vertrag das Recht eingeräumt worden ist, bis zu einem Termin oder Frist vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, ist PGF bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Dienstleistung vorliegen und der Kunde auf die Anfrage von PGF mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
(2) PGF ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigter Grund gilt insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere von PGF nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, insbesondere eine Erkrankung der ausgesuchten Pferde, wobei PGF entscheidet ob das Pferd krank ist und dazu kein Veterinärmediziner zu Rate gezogen werden muss.
(3) weggefallen
(4) Der Rücktritt von PGF nach diesem § 7 Absatz (2) begründet keinen Schadenersatzanspruch des Kunden gegen PGF.
(5) Bei einem Rücktritt von PGF nach diesem § 7 Absatz (2) bleibt der Vergütungsanspruch und/oder Schadenersatzanspruch von PGF bestehen, deren Höhe wie bei einer Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden entsprechend § 6 Absatz (3) zu bestimmen ist.
§ 10 Haftung von PGF
(1) PGF haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet PGF für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PGF beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von PGF beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von PGF steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 10 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von PGF auftreten, wird PGF bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden sich bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, PGF rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet PGF nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 300 Euro oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro einbringen, ist eine gesonderte schriftliche Aufbewahrungsvereinbarung mit PGF zu treffen.
(3) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Gefahr und Kosten des Kunden nachgesandt. PGF bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
(4) Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstück von PGF entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von PGF besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet PGF nur nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes (1) Satz 1 bis 5. Etwaige Schäden sind PGF unverzüglich anzuzeigen.
§ 12 Haftung des Kunden für Schäden
(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar oder Tieren, der Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch den Kunden selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. Ist der Kunde Verbraucher, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) PGF kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind nach Wahl von PGF 19395 Retzow oder der Sitz des Kunden vereinbart. Für Klagen gegen PGF ist 19395 Retzow, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand. Anderweitige nationale oder internationale zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts; insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
(3) Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, nicht durchsetzbar oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt werden. In einem solchen Fall tritt anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bedingung eine solche wirksame, durchsetzbare und durchführbare Regelung, welche dem beabsichtigten Sinn und Zweck der betreffenden Bedingung möglichst nahe kommt. Beruht die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bedingungen auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), gilt das am nächsten kommende, zulässige Maß als vereinbart.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Bedingungen unbeabsichtigte Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass PGF Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. Ohne die Einwilligung des Kunden dürfen die Daten des Kunden nicht zum Zwecke der Werbung nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch braucht dabei keine Begründung zu enthalten und ist formfrei zu richten an: PGF .